Hiermit beteiligt man sich am Eigenkapital der Genossenschaft, das mit einer jährlichen Dividende von bis zu 4 % auf die gezeichneten Anteile verzinst werden kann. Hierüber entscheidet die Mitgliederversammlung. 

Um eine Wohnung der BAUHILFE NÜRNBERGER LAND EG beziehen zu können, muss man Mitglied der Genossenschaft sein.

Der Geschäftsanteil bei unserer Genossenschaft beträgt 310,00 €. Für eine Mietwohnung müssen immer, unabhängig von der Größe und Anzahl der Wohnräume, drei Geschäftsanteile, somit 930,00 € vor Bezug der Wohnräume einbezahlt werden.

Außerdem wird eine einmalige Beitrittsgebühr von 15,00 € erhoben.

Im Gegenzug entfällt allerdings bei der BAUHILFE NÜRNBERGER LAND EG die Hinterlegung einer Mietkaution.

Folgende Vorteile ergeben sich aus der Mitgliedschaft:

  • Es herrscht ein besonderer Kündigungsschutz, d.h. keine Kündigungen wegen Eigenbedarf
  • Durch die Mitgliedschaft erhält man ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und kann so unter anderem über die Gewinnverwendung mitbestimmen, sowie die Mitglieder des Aufsichtsrates wählen.
  • Es gibt keine Eigentümerwechsel der Wohnungen, somit entscheidet man selbst wie lange man in Wohungen der Genossenschaft bleibt.
  • Innerhalb des Wohnungsangebotes der Genossenschaft kann die Wohnung natürlich gewechselt werden ohne erneut Anteile zu zeichnen.

Durch diese Vorteile ergibt sich ein kostengünstiges und sicheres Wohnen als Mitglied der BAUHILFE NÜRNBERGER LAND EG!

Sollten Sie noch Fragen zur Mitgliedschaft haben, kontaktieren Sie uns gerne per Email, telefonisch oder auch persönlich.

Interessieren Sie sich für unsere Satzung zum Beispiel zum Punkt Kündigung der Mitgliedschaft, bei Genossenschaften Auseinandersetzung genannt? Diese kann hier eingesehen werden.

Wir weisen vorsorglich daraufhin, dass eine Beteiligung an der Genossenschaft nur zum Zwecke der Wohnraumanmietung erfolgen kann, eine Kapitalanlage ist nicht möglich. Die Aufnahme in die Genossenschaft erfolgt erst mit einer Wohnungszusage.